Was bedeutet schule in freier trägerschaft



sind Ersatzschulen, wenn sie in ihren Bildungs- und Erziehungszielen im Wesentlichen Bildungsgängen entsprechen, die nach dem Schulgesetz vorhanden sind oder grundsätzlich vorgesehen sind. 1 Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte. 2 Eine Privatschule ist eine Schule, die sich im Gegensatz zur Schule in öffentlicher Trägerschaft in der Verantwortung eines freien (nicht-öffentlichen). 3 Schulen in freier Trägerschaft sind – neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft – ein zusätzliches Angebot in der Bildungslandschaft Brandenburgs. 4 RLSB: Merkblatt: Schulen in freier Trägerschaft 4 4. Erklärung darüber, dass die Schule auf Dauer ausgerichtet ist. 5. Schuleinrichtung (Schulgebäude): Eigentumsnachweis oder Mietvertrag über entsprechende Schulräume - Beschreibung des Schulgrundstücks, der Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für eine ord-. 5 Schulträger Richtlinien an Schulen Interessenvertretung an Schulen Berufliche Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung Bildungszeit Soziales Heimaufsicht Feststellen einer Behinderung Soldatenversorgung Landesärztin für Menschen mit Behinderungen Stiftungen Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung Muster und Vorlagen - Unser Service für Sie. 6 RLSB: Merkblatt: Schulen in freier Trägerschaft 2 D Träger von Schulen in freier Trägerschaft können sein: natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts - Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, die die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen (§ 1 Abs. 4 NSchG). 7 Oktober (GVB l. S. ) geändert worden ist, insbesondere Teil VII – Schulen in freier Trägerschaft (§§ 94 bis ). Nach § 6 SchulG werden Schulen als auf Dauer eingerichtete Bildungsstätten definiert, in denen unabhängig vom Wechsel der Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler in einer Mehrzahl von Fächern unterrichtet werden. 8 Schulen in freier Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft – die offizielle Bezeichnung für Privatschulen – erweitern das Angebot freier Schulwahl und können das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern. Sie werden in Ergänzungsschulen und Ersatzschulen unterschieden. 9 Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die als Ersatz für eine im Freistaat Sachsen vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen. Die Ersatzschule darf in ihren wesentlichen Merkmalen nicht hinter einer öffentlichen Schule zurückstehen. freie trägerschaft bedeutung 10