Verein auflösen ohne vorstand



Sollte kein Vorstand mehr vorhanden sein. 1 Bleibt der Verein ohne Vorstand, wenn bei den Wahlen kein neues Mitglied gewählt wird?» Amtszeit ✓ Rücktritt ✓ Vorstandsmitglieder Wahl. 2 Ist der Verein ohne Vorstand oder fehlen zur Vertretung nötige Vorstandsmitglieder, kann das Amtsgericht auf Antrag einen Notvorstand bestellen. Die Bestellung. 3 Das geregelte Vereinsleben sieht es vor, dass kein Verein ohne Vorstand ist. Normalerweise wird mit dem Ende der Amtszeit eines Vorstandes ein neuer. 4 Wann ist es sinnvoll über eine Auflösung des Vereins ohne Vorstand nachzudenken? Wird nach mehreren Gesuchen innerhalb von Monaten niemand gefunden, sollte noch ein letzter Versuch gestartet werden. Bleibt der auch erfolglos, ist es sinnvoll, über die Auflösung des Vereins nachzudenken. 5 Die Vereinsauflösung – eine Sache der Mitgliederversammlung Gemäß § 41 BGB kann eine Vereinsauflösung nur als ein Mehrheitsbeschluss mit mindestens 75% bei der Mitgliederversammlung entschieden werden. Allerdings kann ein Verein die Anzahl an Stimmen auch individuell bestimmen. Dies muss allerdings klar in der Satzung verankert sein. 6 Um alle Gründe ausschließen und entsprechend gut vorsorgen zu können, haben wir hier einmal die unterschiedlichsten Gründe gesammelt, die dazu führen können, dass der Verein ohne Vorstand ist: Rücktritt eines Vorstandsmitglieds Ablauf der Amtszeit Fehlende Kandidaten bei Neuwahlen Zeitweiliger Ausfall eines Vorstandsmitglieds. 7 Fehlt ein Vorstandsmitglied zur Vertretung des Vereins, muss das Amt so schnell wie möglich neu besetzt werden. In der Zwischenzeit kann der Verein faktisch keine Rechtsgeschäfte tätigen. Für kleinere und Bargeschäfte ist das zwar praktisch kein Problem, weil hier niemand nach der Vertretungsberechtigung fragt. 8 Ist der Verein ohne Vorstand oder fehlen zur Vertretung nötige Vorstandsmitglieder, kann das Amtsgericht auf Antrag einen Notvorstand bestellen. Die Bestellung des Notvorstandes erfolgt durch das Gericht, bei dem das zuständige Vereinsregister angesiedelt ist. Zuständig ist der Rechtspfleger. 9 In Bezug auf den Rücktritt des Vorstands in einem gemeinnützigen Verein sind im Bürgerlichen Gesetzbuch keine expliziten Vorgaben oder Regelungen zu finden. Generell hat jedes Mitglied des Vorstands das Recht, seinen Rücktritt zu erklären. auflösung eines vereins muster 10 verein ruhend melden österreich 12