Wie kommt man an erbschein



Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Den Erbscheinsantrag muss aber niemand selbst stellen, sondern kann das beispielsweise von einem Notar erledigen lassen. 1 Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ FamFG). Du solltest zunächst beim Nachlassgericht anrufen und falls nötig einen Termin. 2 Welche Fristen muss man bei der Erbscheinsantrag beachten? Welche Unterlagen benötige ich beim Erbscheinsantrag? Wo beantrage ich den Erbschein? Wie lange. 3 Den Erbscheinsantrag müssen Sie beim Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person stellen. Sind Sie vor Ort, können Sie den Antrag auch mündlich. 4 Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein nur auf Antrag aus. Dafür fallen Gebühren an. Mit dem Antrag nimmst Du die Erbschaft an – auch etwaige Schulden. Lässt sich Deine Erbenstellung anders nachweisen, kannst Du Dir die Gebühren für den Erbschein sparen. 5 Wie beantragt man einen Erbschein? Um einen Erbschein zu beantragen, muss man einen Antrag beim zuständigen Nachlassgericht stellen. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten Wohnsitz hatte. 6 Um einen Erbschein zu beantragen, sind dem Nachlassgericht bestimmte Dokumente vorzulegen wie z. B.: Personalausweis bzw. Reisepass, Sterbeurkunde des Erblassers, Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft, Namen und Anschriften der Miterben, Nachweise, weshalb andere Erben keine mehr sind (z. B. Sterbeurkunden. 7 Erbschein beantragen: So funktioniert es. Nur Erben können den Antrag auf einen Erbschein stellen. Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer dürfen dies nicht. 8 Um einen Erbschein beantragen zu können, benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen, die Sie in der Regel immer als Original gemeinsam mit dem Erbscheinantrag einreichen bzw. einreichen lassen müssen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die eingereichten Unterlagen zurück. 9 Den Erbschein können Sie als Alleinerbin oder Alleinerbe für sich selbst beantragen. Man spricht hier auch vom sogenannten Alleinerbschein. Gibt es mehrere Erben oder Erbinnen, kommt es zu einer sogenannten Erbengemeinschaft und das zuständige Nachlassgericht wird Ihnen einen Teilerbschein ausstellen. Darin ist vermerkt, wie hoch Ihr Anteil. erbschein kosten vermeiden 10 erbschein online beantragen 12